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   BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98   

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BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98 (https://dejure.org/1999,15981)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 WB 93.98 (https://dejure.org/1999,15981)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 WB 93.98 (https://dejure.org/1999,15981)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87

    Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98
    Maßnahmen im Sinne dieser Vorschriften sind dem öffentlichen Recht zurechenbare Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses ergehen (vgl. Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [f.]> und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 51.98 -).
  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 57.74
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluß des Senats vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 57.74 - (BVerwGE 46, 356 [ff.]).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96

    Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit eines vorbeugenden

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98
    Das dafür erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis könnte allenfalls in den Fällen bejaht werden, in denen es dem betroffenen Soldaten nicht zuzumuten ist, die von ihm befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon deren kurzzeitige Hinnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, insbesondere nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu verletzen (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255 [ff.]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - m.w.N und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -).
  • BVerwG, 26.04.1974 - I WB 205.72
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98
    Das dafür erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis könnte allenfalls in den Fällen bejaht werden, in denen es dem betroffenen Soldaten nicht zuzumuten ist, die von ihm befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon deren kurzzeitige Hinnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, insbesondere nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu verletzen (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255 [ff.]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - m.w.N und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -).
  • BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 51.98

    Antrag auf Beibehaltung eines Wohnortes aus familiären Gründen - Versetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98
    Maßnahmen im Sinne dieser Vorschriften sind dem öffentlichen Recht zurechenbare Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses ergehen (vgl. Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [f.]> und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 51.98 -).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Vorlage von Gesundheitsunterlagen -

    Verfahrenshandlungen, die mit der ärztlichen Begutachtung der Auslandsdienstverwendungsfähigkeit eines Soldaten in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang stehen, stellen keine selbstständig anfechtbaren Maßnahmen im Sinne der §§ 17 und 21 WBO dar und können infolgedessen erst im Rahmen der abschließenden Verwendungsentscheidung gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (Fortführung des Beschlusses vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - ).

    Das Ergebnis dieser Begutachtung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats noch keine selbstständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der §§ 17 und 21 WBO dar (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 33 = NZWehrr 1999, 165>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 80.99 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 -) mit der Folge, dass auch die dieser Entscheidung vorausgehenden Verfahrensschritte nicht zum Gegenstand eines Antragsverfahrens gemacht werden können.

    Diese ärztlichen Beurteilungen stellen lediglich vorbereitende verfahrensinterne Schritte für die Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle über den Auslandseinsatz des Soldaten dar und sind deshalb gerichtlich nicht selbstständig nachprüfbar (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - < Buchholz 236.1 § 10 Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >).

    Er muss sich lediglich darauf verweisen lassen, eine etwaige erneute Kommandierung nach Bosnien-Herzegowina abzuwarten, um hiergegen gerichtlich - einschließlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme vorläufigen Rechtschutzes - vorzugehen (Beschluss vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - ).

  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Erst gegen die auf die ärztliche Stellungnahme gestützte Verwendungsentscheidung kann der Soldat gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (vgl. für die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit: Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 33 = NZWehrr 1999, 165 und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 27.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 44 = NZWehrr 2002, 38; für die MAD-Verwendungsfähigkeit: Beschluss vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32.00 und 33.00 - für die Kraftfahrverwendungsfähigkeit dahingestellt gelassen in: Beschluss vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 80.99 -).
  • BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04

    Wehrfliegerverwendungsfähigkeit; gesundheitliche Eignung; Tauglichkeit;

    Maßnahmen im Sinne dieser Vorschriften sind dem öffentlichen Recht zurechenbare Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses ergehen (stRspr.: vgl. u. a. Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 -, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 51.98 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 -).

    Bei der fliegerärztlichen Sondergenehmigung wird über die körperliche Tauglichkeit für die Ausbildung und Verwendung als Luftfahrzeugführer und damit über die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit (WFV) entschieden, die nach den Regelungen der ZDv 46/6 eine zwingende Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges ist; ihr Fehlen schließt den Einsatz als Luftfahrzeugführer und damit eine solche militärische Verwendung des Soldaten aus (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 57.74 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32.00, 33.00).

  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02

    Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte

    Erst diese abschließende bisher noch ausstehende Verwendungsentscheidung kann der Antragsteller zulässigerweise einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 BVerwG 1 WB 93.98 und vom 30. August 2001 BVerwG 1 WB 27.01).
  • BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 42.21

    Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für einen

    Die Ablehnung stellt infolgedessen einen schwerwiegenden Eingriff in die Laufbahnerwartung des Soldaten dar; die damit verbundene Ablösung von der fliegerischen Verwendung würde im außermilitärischen Bereich als Berufswechsel angesehen werden (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 1979 - 1 WB 54.78 - BVerwGE 63, 190 und vom 20. Mai 1999 - 1 WB 93.98 - NZWehrr 1999, 165).
  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 80.99

    Begriff des Fortsetzungsfeststellungsinteresses hinsichtlich der begehrten

    Dabei kann dahinstehen, ob die ärztliche Entscheidung über das Erteilen einer Ausnahmegenehmigung schon deshalb nicht zum Gegenstand eines Wehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden kann, weil es sich hierbei nicht um eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, sondern lediglich um eine eine solche Maßnahme vorbereitende Entscheidung handelt (vgl. dazu Beschluß vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - <NZWehrr 1999, 165>).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 32.00

    Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Antrags auf Versetzung eines Soldaten aus

    Erst gegen eine auf die ärztliche Stellungnahme gestützte Verwendungsentscheidung kann der Antragsteller gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (vgl. Beschluss vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 33 = NZWehrr 1999, 165>).
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